Rechtsberatung

Unsre Leistungen

Rechtsberatung in Gießen

Wir legen großen Wert auf eine individuelle und persönliche Beratung, um für jeden unserer Mandanten die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Kanzlei in Gießen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und sind durch stetige Fortbildungen stets auf dem neuesten Stand in vielen Bereichen des Rechts.

Zivil- und Strafsachen

Unsere Sozietät vertritt Sie - gerichtlich und außergerichtlich - in allen Bereichen des Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt die rechtlichen Folgen des Todes einer Person für ihr Vermögen und ihre Verbindlichkeiten. Es umfasst verschiedene Aspekte, die für Erblasser und Erben von Bedeutung sind. Dazu gehören unter anderem die Beratung zur Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers festlegen. Es werden die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Erblassers berücksichtigt, sowie die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine wichtige Entscheidung für den Erben stellt die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft dar. Es sind die Vor- und Nachteile einer Erbschaft zu prüfen, sowie die Fristen und Formalitäten zu beachten.


Erforderlichenfalls ist ein Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen, der die Erbenstellung und den Erbanteil des Erben nachweist. Der Erbschein ist für viele Rechtsgeschäfte erforderlich, die der Erbe im Zusammenhang mit dem Nachlass tätigen möchte. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die entstehen, wenn mehrere Personen gemeinsam erben und es zu Konflikten zwischen den Miterben kommt. Wir machen für Sie Pflichtteilsansprüche geltend oder wehren solche Ansprüche ab.

Darüber hinaus entwerfen wir für Sie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die die persönlichen Vorstellungen von der medizinischen Behandlung und der Betreuung im Falle einer Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit festlegen.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen, die durch Ehe, Verwandtschaft oder Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Es umfasst verschiedene Aspekte, die für Familienangehörige von Bedeutung sind. Dazu gehören die Beratung und Gestaltung von Eheverträgen, die die vermögensrechtlichen und persönlichen Folgen einer Ehe oder einer Trennung festlegen. Von uns werden die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Ehepartner berücksichtigt, sowie die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Wir vertreten und beraten Sie außergerichtlich und gerichtlich in Ehescheidungsverfahren, die die Beendigung einer Ehe und die damit verbundenen Folgesachen regeln. Dabei werden die Voraussetzungen und Wirkungen einer Scheidung geprüft, sowie die Interessen der Mandanten gewahrt. Wir mach für Sie Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten geltend oder wehren diese ab. Die Sorgerechtssachen und Umgangsrechtssachen, die die elterliche Verantwortung und den persönlichen Kontakt zu den Kindern regeln, werden von uns für Sie bearbeitet, wobei immer das Wohl der Kinder berücksichtigt wird.

Wir berechnen für Sie Zugewinnausgleichsansprüche und machen diese geltend. Zugewinnausgleichsansprüche regeln den Vermögensausgleich zwischen den Ehepartnern nach einer Scheidung. Dabei werden die Anfangs- und Endvermögen der Ehepartner ermittelt, sowie die Ausnahmen und Besonderheiten des Zugewinnausgleichs geprüft.

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sind wichtige Rechtsgebiete, die sowohl Vermieter als auch Mieter sowie Wohnungseigentümer und Verwalter betreffen. Wenn Sie in diesen Bereichen rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Wir prüfen und gestalten für Sie Mietverträge für Wohnraum oder Gewerbemietraum, die Ihre Interessen als Vermieter oder Mieter optimal schützen. Völpel & Partner berät und vertritt Sie bei der Kündigung des Mietverhältnisses, egal ob Sie als Mieter oder Vermieter kündigen wollen. Wir helfen Ihnen, die Kündigungsfristen und -gründe zu beachten und die erforderlichen Formalitäten zu erledigen. Sie erhalten von uns umfassende Unterstützung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Mieterhöhungen, die aufgrund von Modernisierungen, Vergleichsmieten oder Betriebskosten erfolgen können.

Natürlich prüfen wir für Sie, ob die Mieterhöhung berechtigt ist und wie Sie darauf reagieren können. Von uns werden Mietzinsforderungen geltend gemacht, wenn Ihr Mieter die Miete nicht oder nicht vollständig zahlt und wenn nötig gerichtlich oder außergerichtlich durchgesetzt. Auch wehren wir für Sie unberechtigte Zahlungsansprüche Ihres Vermieters ab, wenn er zum Beispiel Nebenkosten oder Schadensersatz verlangt.

Völpel & Partner vertritt Sie bei Räumungsklagen, wenn Ihr Vermieter Ihnen die Wohnung kündigt und Sie auffordert, auszuziehen. Wir prüfen für Sie, ob die Kündigung wirksam ist und ob Sie einen Räumungsschutz beantragen können.

Wenn Sie als Wohnungseigentümer an der Verwaltung und Gestaltung Ihrer Wohnanlage beteiligt sind, vertreten wir Sie bei Wohnungseigentümerversammlungen und helfen Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer zu wahren und Ihre Interessen gegenüber der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter durchzusetzen.

Wirtschaftliche Betreuung von Unternehmen

Der moderne Unternehmer sieht sich täglich mit einer Vielzahl der unterschiedlichsten Rechtsfragen konfrontiert. Von der Gründung der Unternehmung, über die Expansion, der Änderung der Unternehmensform bis hin zur Verschmelzung, andererseits bei der Liquidation und Auseinandersetzung des Unternehmens - in jedem dieser Stadien steht Ihnen das Team unserer Kanzlei unterstützend zur Seite.

Wir kreieren und verhandeln die erforderlichen Verträge, setzen Ihre Ansprüche vor Gericht durch und stehen Ihnen bei beurkundungspflichtigen Vorgängen mit unserem Notariat zur Seite. Zudem prüfen wir Ihr unternehmerisches Handeln auch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Das spezialisierte Fachwissen im Bereich des Wirtschaftsrechts gewährleistet eine umfangreiche und sichere Betreuung unserer Klienten.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein spannendes und dynamisches Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Fragen rund um das Bankgeschäft, die Finanzmärkte und die Anlageberatung befasst.

Völpel & Partner berät und vertritt Sie bei allen rechtlichen Fragen, die sich aus Ihrem Vertragsverhältnis zu Ihrer Bank ergeben. Dazu gehören zum Beispiel die Prüfung und Gestaltung von Kreditverträgen, Kontoverträgen, Sicherheitenverträgen, Zahlungsverkehrsdienstleistungen, Online-Banking oder Bankgebühren. Wir helfen Ihnen auch, Ihre Rechte als Bankkunde zu wahren, wenn Sie mit Ihrer Bank in Streit geraten, zum Beispiel wegen fehlerhafter Beratung, Widerruf, Kündigung, Haftung oder Schadensersatz.

Daneben beraten und vertreten wir Sie bei allen rechtlichen Fragen, die sich aus Ihrem Engagement an den Finanzmärkten ergeben. Dazu gehören zum Beispiel die Prüfung und Gestaltung von Wertpapiergeschäften, Derivatgeschäften, Fondsbeteiligungen, Crowdfunding oder Kryptowährungen. Wir helfen Ihnen auch, Ihre Rechte als Anleger zu wahren, wenn Sie mit Ihrem Anbieter, Vermittler oder Emittenten in Streit geraten, zum Beispiel wegen fehlerhafter Prospekte, Prospekthaftung, Anlagebetrug oder Schadensersatz.

Völpel & Partner berät und vertritt Sie bei allen rechtlichen Fragen, die sich aus Ihrem Schutz als Anleger ergeben. Dazu gehören zum Beispiel die Prüfung und Durchsetzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten, die Einhaltung von Verbraucherschutzvorschriften, die Geltendmachung von Widerrufsrechten oder die Teilnahme an Musterfeststellungsverfahren oder Sammelklagen.

Gewerblicher Rechtsschutz
u.a. Wettbewerbs- und Markenrecht

Mit dem Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutz können nur wenige etwas anfangen. Der Oberbegriff "Gewerblicher Rechtsschutz" umfasst verschiedene Rechtsgebiete im Bereich des gewerblichen Wettbewerbs. Darunter fallen unter anderem:

  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Urheberrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • IT-Recht
  • Medienrecht

Heutzutage ist eine Abmahnung in einem der zuvor genannten Rechtsgebiete keine Seltenheit mehr. Gerade der Umgang mit modernsten Medien kann dabei zum Problem werden. Lassen Sie sich von uns beraten, damit Sie als Unternehmen nicht in die Abmahnfalle geraten.

Bau- und Architektenrecht

Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für das Bau- und Architektenrecht und beraten Sie zu allen Fragen rund um den Bauvertrag, den Bauträgervertrag und den Architektenvertrag. Wir prüfen für Sie die Verträge und die Leistungen der Vertragspartner, ob Sie nun Bauherr, Handwerker, Bauunternehmer oder Architekt sind und vertreten Sie vor den zuständigen Gerichten in allen Prozessen, die sich aus dem Bau- und Architektenrecht ergeben, einschließlich Beweissicherungsverfahren.

Die Geltendmachung Ihrer Werklohnforderungen, egal ob es sich um Abschlagsrechnungen oder Schlussrechnungen handelt, gehört zu unseren Kernkompetenzen. Selbstverständlich wehren wir auch unberechtigte Ansprüche für Sie ab, die gegen Sie als Bauherr erhoben werden, prüfen für Sie die Abrechnungen der Architekten nach HOAI und helfen Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Architektenvertrag.

Gewährleistungsansprüche, etwa bei mangelhafter Bauausführung, setzen wir für Sie durch oder wehren diese ab und prüfen für Sie die Zusatzleistungen, die von den Vertragspartnern verlangt oder erbracht werden.

Verkehrsrecht

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind oder einen solchen verursacht haben, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

Wir vertreten Sie bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen, egal ob Sie als Geschädigter oder als Schädiger auftreten und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche oder Forderungen gegenüber der gegnerischen Partei oder der Versicherung geltend zu machen oder abzuwehren. Dabei übernehmen wir für Sie die Korrespondenz, die Beweissicherung, die Schadensermittlung und die Verhandlung. Völpel & Partner setzt für Sie Schadensersatzansprüche durch, wenn Sie durch einen Verkehrsunfall einen Sachschaden an Ihrem Fahrzeug oder an Ihrem Eigentum erlitten haben. Wir berechnen für Sie die Höhe des Schadens und fordern die Erstattung von Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert.

Natürlich machen für Sie auch Schmerzensgeldansprüche geltend, wenn Sie durch einen Verkehrsunfall eine Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung erlitten haben. Hierbei berücksichtigen wir für Sie die Schwere und die Dauer der Verletzung, die Beeinträchtigung Ihrer Lebensqualität, die Heilungskosten und die Folgeschäden. Auch machen wir für Sie Verdienstausfallansprüche geltend, wenn Sie durch einen Verkehrsunfall arbeitsunfähig oder berufsunfähig geworden sind. Wir ermitteln für Sie den entgangenen oder geminderten Verdienst und fordern die Zahlung von Lohnfortzahlung, Krankengeld, Übergangsgeld oder Erwerbsminderungsrente. Wir setzen für Sie auch Rentenansprüche durch, wenn Sie durch einen Verkehrsunfall dauerhaft geschädigt oder behindert sind.

Im Rahmen unserer Dienstleistung übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und Ihrer Haftpflichtversicherung. Wir klären für Sie die Deckungszusage, die Kostenübernahme, die Selbstbeteiligung und die Regulierung.

Arbeitsrecht

Wir beraten Sie kompetent in allen Fragen des Arbeitsrechts, prüfen und gestalten für Sie Arbeitsverträge, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen und setzen Ihre Rechte für Sie durch. Ob Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen oder erhalten haben, wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte und Interessen und helfen Ihnen auch bei der Gestaltung oder Prüfung von einvernehmlichen Auflösungsverträgen oder Aufhebungsverträgen, die eine Alternative zur Kündigung darstellen können. Natürlich vertreten wir Sie auch bei der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen, die Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zustehen können.

Im Falle einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers, beraten wir Sie zu Ihren Ansprüchen auf Insolvenzgeld und zu den Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis und setzen uns auch für Sie ein, wenn Sie Ihre Gehaltsansprüche oder Urlaubsansprüche geltend machen wollen.

Forderungsmanagement

Ein funktionierendes Forderungsmanagement ist einer der wichtigsten Erfolgsparameter für eine Unternehmung. Der erfolgreichste Geschäftsbetrieb stößt an die Grenzen seiner Funktionsfähigkeit, wenn ausstehende Forderungen nicht eingehen.

Forderungsmanagement muss schnell und unkompliziert sein, um eine echte Unterstützung darzustellen. Unsere Anwälte sind in der Lage, ein effektives Mahnwesen für Sie zu entwickeln und die Geltendmachung Ihrer Forderung wahrzunehmen. So werden Sie in jeder Phase des Verfahrens entlastet – von der Erlangung des Titels bis hin zur Vollstreckung.

Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht sind Rechtsgebiete, die sich mit den Folgen von rechtswidrigen Handlungen befassen. Wenn Sie in diesen Bereichen rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie sich an Völpel & Partner wenden.

Wir verteidigen Sie, wenn Sie wegen einer Verkehrsstraftat oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit angeklagt oder beschuldigt werden. Dazu gehören zum Beispiel ein drohender Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot, vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Trunkenheitsfahrten sowie Straßenverkehrsgefährdungen. Wir prüfen für Sie, ob die Vorwürfe berechtigt sind und wie Sie sich dagegen wehren können, begleiten Sie bei der Akteneinsicht, der Anhörung, dem Bußgeldbescheid, dem Einspruch, der Hauptverhandlung und dem richtigen Rechtsmittel.

Wir verteidigen Sie auch in sonstigen Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten, die nicht mit dem Verkehr zu tun haben. Dazu gehören zum Beispiel Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Umweltverstöße oder Verstöße gegen das Waffenrecht, in allen Phasen des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zum Revisionsverfahren.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen, die sich zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Es umfasst verschiedene Aspekte, die für Gesellschafter und Geschäftsführer von Bedeutung sind. Dazu gehören die Gründung von Gesellschaften und die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, die die Rechtsform, die Haftung, die Organe, die Einlagen, die Gewinnverteilung und die Auflösung der Gesellschaft. Wir berücksichtigen die individuellen Ziele und Bedürfnisse der Gesellschafter sowie die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Auch die Auseinandersetzung von Gesellschaften, die Beendigung einer Gesellschaft und die damit verbundenen Folgen werden von uns geregelt. Dabei werden die Gründe und Voraussetzungen für eine Auflösung geprüft, sowie die Abwicklung und Liquidation der Gesellschaft durchgeführt. Ein weiteres Thema ist das Ausscheiden von Gesellschaftern und die Geltendmachung von Abfindungsansprüchen, die den Vermögensausgleich zwischen dem ausscheidenden Gesellschafter und der Gesellschaft sicherstellen. Wir ermitteln die Gründe für ein Ausscheiden und welche Wirkungen damit verbunden sind, insbesondere, ob und in welcher Höhe eine Abfindung zu zahlen ist. Die Auseinandersetzung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern untereinander ist eine weitere Fragestellung, die die Klärung von Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Gesellschaft zum Gegenstand hat. Die vorstehenden Themen betreffen sowohl Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften, also z.B. Gesellschaften Bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (oHG), Kommanditgesellschaften (KG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) oder Europäische Gesellschaften (SE).

Sanierung und Insolvenz

Das Insolvenz- und Sanierungsrecht regelt die rechtlichen Folgen, wenn eine Person oder ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Es umfasst verschiedene Aspekte, die für Schuldner und Gläubiger von Bedeutung sind. Dazu gehören unter anderem die Sanierungsberatung für Unternehmen, die die Erhaltung und Fortführung eines krisengeschüttelten Unternehmens zum Ziel hat. In diesem Zusammenhang werden die Ursachen und die Schwere der Krise analysiert, sowie die Möglichkeiten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Sanierung geprüft.

Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zur Frage der Vermeidung oder Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens. Dabei werden die Rechte und Pflichten der Betroffenen erläutert, sowie die Vor- und Nachteile eines Insolvenzverfahrens abgewogen. Wir erarbeiten für Sie einen Insolvenzplan, der die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens durch eine individuelle und einvernehmliche Regelung zwischen Schuldner und Gläubigern ermöglicht. Dabei werden die Ziele und Interessen der Beteiligten berücksichtigt, sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eingehalten.

Zu unserem Tätigkeitsbereich gehört die Vertretung in ESUG-Verfahren als Sachwalter, die die Sanierung eines Unternehmens unter gerichtlicher Aufsicht und mit Gläubigerbeteiligung zum Ziel hat. Dabei wird die Tätigkeit als Sachwalter übernommen, der die Eigenverwaltung des Schuldners überwacht und unterstützt, sowie die Interessen der Gläubiger wahrt. Wir vertreten Gläubiger und Schuldner in Insolvenzverfahren, beispielsweise zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Wir prüfen Ihre Forderungen und melden diese zur Insolvenztabelle an, nehmen an Gläubigerversammlungen teil und machen Aus- und Absonderungsrechten geltend. Darüber hinaus wehren wir anfechtbare Rechtshandlungen ab, geben eine Stellungnahme zu Insolvenzplänen ab und stellen Insolvenzanträge.

Zwangsvollstreckung und Inkasso

Zwangsvollstreckung und Inkasso sind Rechtsgebiete, die sich mit der Durchsetzung von Forderungen beschäftigen. Wenn Sie als Gläubiger Ihre Forderungen gegenüber Schuldnern realisieren wollen oder als Schuldner von einer Zwangsvollstreckung betroffen sind, können Sie sich an uns wenden.

Wir übernehmen für Sie das außergerichtliche und gerichtliche Inkasso von offenen Forderungen, mahnen für Sie die Schuldner an, fordern sie zur Zahlung auf und setzen ihnen Fristen. Wir informieren Sie über die Bonität und die Vermögensverhältnisse der Schuldner und verhandeln für Sie mit den Schuldnern über Ratenzahlungen, Stundungen oder Vergleiche. Natürlich unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Gläubigerforderungen im Wege von gerichtlichen Mahnverfahren, Gerichtsvollziehervollstreckung, Gehaltspfändungen, Kontenpfändungen, Zwangssicherungshypotheken, Räumungsklagen etc.

Völpel & Partner prüft für Sie, ob die Forderung tituliert ist und welche Vollstreckungsmaßnahmen geeignet sind. Wir beantragen für Sie die erforderlichen Vollstreckungstitel, Vollstreckungsaufträge, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Zwangshypotheken, Räumungstitel etc. Wir überwachen für Sie den Vollstreckungsverlauf und die Zahlungseingänge.

Weitere unserer Rechtsgebiete

Notar in Gießen Völpel & Partner Kanzlei Gießen
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