Insolvenzrecht

Unsere Leistungen

Insolvenzabwicklung und
Insolvenzberatung in Gießen

Das Insolvenz- und Sanierungsrecht regelt die rechtlichen Folgen, wenn eine Person oder ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Es umfasst verschiedene Aspekte, die für Schuldner und Gläubiger von Bedeutung sind.

Dazu gehören unter anderem die Sanierungsberatung für Unternehmen, die die Erhaltung und Fortführung eines krisengeschüttelten Unternehmens zum Ziel hat. In diesem Zusammenhang werden die Ursachen und die Schwere der Krise analysiert, sowie die Möglichkeiten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Sanierung geprüft.

Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zur Frage der Vermeidung oder Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens. Dabei werden die Rechte und Pflichten der Betroffenen erläutert, sowie die Vor- und Nachteile eines Insolvenzverfahrens abgewogen. Wir erarbeiten für Sie einen Insolvenzplan, der die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens durch eine individuelle und einvernehmliche Regelung zwischen Schuldner und Gläubigern ermöglicht. Dabei werden die Ziele und Interessen der Beteiligten berücksichtigt, sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eingehalten. Zu unserem Tätigkeitsbereich gehört die Vertretung in ESUG-Verfahren als Sachwalter, die die Sanierung eines Unternehmens unter gerichtlicher Aufsicht und mit Gläubigerbeteiligung zum Ziel hat. Dabei wird die Tätigkeit als Sachwalter übernommen, der die Eigenverwaltung des Schuldners überwacht und unterstützt, sowie die Interessen der Gläubiger wahrt. Wir vertreten Gläubiger und Schuldnerin Insolvenzverfahren, beispielsweise zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

Wir prüfen Ihre Forderungen und melden diese zur Insolvenztabelle an, nehmen an Gläubigerversammlungen teil und machen Aus- und Absonderungsrechten geltend. Wir wehren anfechtbare Rechtshandlungen ab, geben eine Stellungnahme zu Insolvenzplänen ab und stellen Insolvenzanträge.

Verhandlungen mit Gläubigern

In der heutigen Wirtschaftslandschaft kann jeder unvorhergesehene Umstände erleben, die schwerwiegende finanzielle Schwierigkeiten verursachen. Unsere Rechtsexperten sind auf die Bewältigung solcher Situationen spezialisiert und setzen alles daran, Ihre Interessen zu wahren.

Wir treten in Ihrem Namen in Verhandlungen mit Gläubigern ein, um günstige Zahlungsvereinbarungen zu treffen und eine für Sie optimale Lösung zu erzielen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine solide Grundlage für einen Neuanfang zu schaffen, bei dem Ihre finanzielle Integrität intakt bleibt.

Unsere Anwälte besitzen umfangreiche Erfahrungen im Insolvenzrecht und sind bestens ausgestattet, um Sie durch die komplexen und oft heiklen Verhandlungen mit Gläubigern zu führen. Der Umgang mit Schulden kann eine große Belastung sein, aber mit der richtigen rechtlichen Unterstützung kann dies zu einer Chance für einen Neuanfang werden. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre finanzielle Lage zu stabilisieren indem wir in Ihrem Namen die besten Konditionen mit Ihren Gläubigern aushandeln. Ihr Neuanfang beginnt hier.

Sanierung

Wir sind für Sie da, wenn es kritisch wird: Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Sanierungsberatung und unterstützen Sie mit juristisch fundierten und praxisnahen Lösungen. Wir wissen, dass in Krisensituationen schnelles und entschlossenes Handeln gefragt ist. Deshalb begleiten wir Sie nicht nur bei der Erstellung von Sanierungskonzepten, sondern auch bei deren operativer Umsetzung. Wir arbeiten eng mit unseren eigenen Sanierungsexperten aus verschiedenen Fachbereichen zusammen.

Insolvenz

Wir helfen Ihnen, die Insolvenz zu vermeiden. Wir prüfen für unsere Mandanten, ob es alternative Lösungen gibt, um eine drohende Insolvenz abzuwenden, beraten sie zu den gesetzlichen Möglichkeiten und verhandeln für sie mit den Gläubigern. In Betracht kommen Verhandlungen mit dem Ziel eines Schuldenerlasses, das Aushandeln verbesserter Kreditkonditionen, Stundungsvereinbarungen und Umschuldungen. Wenn eine Insolvenz unvermeidlich oder sinnvoll ist, stehen wir unseren Mandanten im gesamten weiteren Prozess zur Seite. Wir informieren Sie über Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung, helfen Ihnen bei der Antragstellung und bereiten die notwendigen Verfahren vor.

Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung

Wir begleiten Sie bei der Eigenverwaltung Ihres Unternehmens. Im Schutzschirmverfahren können Sie als Manager Ihr Unternehmen selbst sanieren, während ein Sachwalter die Verfahrenskontrolle ausübt. Wir sind Ihr Partner in diesem Prozess. Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung, die es Unternehmen ermöglicht, ein Sanierungsverfahren unter einem Schutzschirm selbst durchzuführen.

Insolvenzverwaltung

Unsere Anwälte sind Experten für Insolvenzverwaltung und werden von den Insolvenzgerichten als Insolvenzverwalter oder Sachwalter bestellt, um Unternehmen zu sanieren und den Gläubigern gerecht zu werden. Wir greifen auch sinnvolle Vorschläge des betroffenen Unternehmens und der Gläubiger auf. Unser wichtigstes Ziel ist es, das Unternehmen zu erhalten, denn das ist meist im Interesse aller Beteiligten. Wir informieren alle Beteiligten transparent über den Verfahrensablauf.

Wir nutzen die vielfältigen Möglichkeiten der Insolvenzordnung, um das Unternehmen im Rahmen einer Sanierung neu aufzustellen. Ein Insolvenzverfahren ist eine besondere Herausforderung, die sowohl ein besonnenes als auch ein entschlossenes Vorgehen des Insolvenzverwalters erfordert. Wir definieren und verfolgen die beste Lösung für das jeweilige Verfahren mit der nötigen Durchsetzungskraft.

Wir führen alle Beteiligten möglichst transparent durch alle Verfahrensschritte. Nach einem Insolvenzantrag sind sofortige Maßnahmen erforderlich, um das operative Geschäft aufrechtzuerhalten bzw. zu stabilisieren. Dazu sprechen wir direkt mit den betroffenen Arbeitnehmern, Kunden und Lieferanten, um Vertrauen zu schaffen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Den Geschäftsbetrieb können wir oft weitgehend reibungslos fortführen. Dabei profitieren wir auch von unseren langjährigen Vertrauensbeziehungen zu den wesentlichen Beteiligten auf Seiten der Lieferanten, Kunden, Gewerkschaften, Banken und Gläubigerverbände. Nach einer kurzen Stabilisierungsphase entwickeln wir eine Zielstruktur, um das Unternehmen unter Anwendung der Sanierungswerkzeuge des Insolvenzrechts neu auszurichten.

Insolvenzpläne

Wir helfen Ihnen, Ihr Unternehmen zu sanieren und Ihre Gläubiger zufrieden zu stellen. Dazu beraten wir Mandanten bei der Erstellung von Insolvenzplänen und kennen die notwendigen Schritte, um Ihr Unternehmen am Markt zu halten und die Forderungen aller Beteiligten bestmöglich zu erfüllen. Ein Insolvenzplan ist oft eine bessere Lösung als ein reguläres Insolvenzverfahren, wenn es darum geht, das Unternehmen zu erhalten und weiterhin Gewinne zu erzielen. Das ist meist das gemeinsame Ziel von Management, Gesellschaftern, Gläubigern und allen anderen Verfahrensbeteiligten. Mit einem Insolvenzplan haben Sie als Manager die Freiheit, ein Konzept unter den Regeln der Insolvenzordnung umzusetzen und die Sanierung Ihres eigenen Unternehmens zu steuern. Mit unserer umfassenden Erfahrung unterstützen wir Sie in dieser entscheidenden Phase der Unternehmenskrise.

Prozessführung

Sie können sich auf unsere umfassende Prozesserfahrung verlassen. Wir sind Experten für Prozesse im Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits- und im allgemeinen Zivilrecht. Wir berücksichtigen alle Risiken, die den Einzelfall prägen, und verfolgen immer die wirtschaftlich optimale Lösung für unsere Mandanten.

Weitere Rechtsgebiete

Notar in Gießen Völpel & Partner Kanzlei Gießen
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